OLG Hamm: Minimalsachverhalt zum Diebstahl nicht bewiesen – kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung

Kann ein VN keine Tatsachen beweisen, aus denen sich – im Sinne eines Minimalsachverhalts – mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines Diebstahls ergibt, kann er keine Leistung seines Kaskoversicherers beanspruchen. Das hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm am 26.10.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Münster bestätigt. Weiterlesen…