BAG: Deckungsanspruch des mitversicherten Arbeitnehmers in der Betriebshaftpflichtversicherung ohne Rücksicht auf Haftung des VN

Versicherungsvertragsrecht
Betriebshaftpflichtversicherung
Deckungsanspruch des mitversicherten Arbeitnehmers in der Betriebshaftpflichtversicherung ohne Rücksicht auf Haftung des VN
VVG a. F. §§ 75, 79, 151; BGB § 421; ZPO § 851
1. In der Betriebshaftpflichtversicherung wird der Versicherungsschutz auf die Mitarbeiter und alle zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Personen ausgedehnt, indem ihnen die Stellung von Mitversicherten eingeräumt wird. Weiterlesen…