LG Detmold: Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen vom Abgasskandal betroffenen Pkw ist keine mutwillige Interessenwahrnehmung

Versicherungsvertragsrecht
Rechtsschutzversicherung
Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen vom Abgasskandal betroffenen Pkw ist keine mutwillige Interessenwahrnehmung
VVG § 125
Der Erfolg einer Nachbesserung eines vom Abgasskandal betroffenen Pkw, ohne dass gleichzeitig andere Nachteile (z. B. Mehrverbrauch) eintreten, ist nicht sicher. Die Interessenwahrnehmung mit dem Ziel der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags ist daher nicht von vornherein mutwillig.
LG Detmold, Urteil vom 11. 8. 2016 (9 O 51/16)
– nicht rechtskräftig –
(abgedr. in VersR 2016, 1493)