OGH: Voraussetzungen und Folgen einer Neubemessung nach Art. 9.2 AUVB 06

Auslandsrecht (Österreich)
Unfallversicherung
Voraussetzungen und Folgen einer Neubemessung nach Art. 9.2 AUVB 06
VersVG § 12; AUVB 06 Art. 9 Abs. 1 und 2
* 1. Will sich der VN im Fall der Neubemessung mit dem außergerichtlich erzielten Ergebnis nicht zufrieden geben, dann steht ihm die Möglichkeit offen, innerhalb der Verjährungsfrist des § 12 VersVG Klage zu erheben. Der in einem solchen Streitverfahren ermittelte Invaliditätsgrad ist dann nicht nur Tatsachenfeststellung, sondern auch letzter Teil des Neubemessungsverfahrens, unter diesem Gesichtspunkt die „endgültige Bemessung“ des Invaliditätsgrades i. S. d. Art. 9.2 AUVB 06 und insoweit für weitere Leistungsbegehren bindend. * Weiterlesen…