BGH: Kein Verschulden des Reisenden an Nichtanzeige des Mangels bei unzureichendem Hinweis auf die Anzeigeobliegenheit

Haftungsrecht
Reisevertrag
Kein Verschulden des Reisenden an Nichtanzeige des Mangels bei unzureichendem Hinweis auf die Anzeigeobliegenheit
BGB §§ 651 c, 651 d; BGB-InfoV § 6 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 4 S. 1
* Hat der Reiseveranstalter den Reisenden nicht ordnungsgemäß auf seine Obliegenheit hingewiesen, ihm einen Reisemangel anzuzeigen, wird vermutet, dass der Reisende die Mangelanzeige nicht schuldhaft versäumt hat (Fortführung von BGH vom 12. 6. 2007 – X ZR 87/06 – NJW 2007, 2549). *
BGH, Urteil vom 21. 2. 2017 (X ZR 49/16, LG Düsseldorf)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 696)