OLG Jena: Aufrechnung mit Beitragsforderungen gegen Erstattungsansprüche ist auch im Notlagentarif zulässig

Versicherungsvertragsrecht
Krankenversicherung
Aufrechnung mit Beitragsforderungen gegen Erstattungsansprüche ist auch im Notlagentarif zulässig
VVG §§ 35, 192, 193, 204, 206; BGB §§ 388, 394
Der Krankenversicherer ist mangels eines Aufrechnungsverbots auch gegenüber einem im Notlagentarif Versicherten berechtigt, mit Beitragsforderungen gegen Erstattungsansprüche aufzurechnen.
OLG Jena, Urteil vom 4. 8. 2016 (4 U 756/15)
[Berufungsentscheidung zu dem in VersR 2015, 1413 abgedruckten Urteil des LG Gera vom 17. 9. 2015 (4 O 861/14)]

(abgedr. in VersR 2016, 1242)