OLG Braunschweig: Kollision mit Betonpoller – Gemeinde haftet

Wer in der Dunkelheit mit dem Auto auf einen Betonpoller auffährt, muss nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen. Dies entschied der 11. Zivilsenat des OLG Braunschweig.

In dem Rechtsstreit klagte ein Braunschweiger Autofahrer gegen eine Gemeinde auf Schadensersatz, weil er vor nun ziemlich genau zwei Jahren mit seinem Fahrzeug in den mittleren von drei etwa 40 cm hohen Betonpollern hineingefahren war. Die Poller hatte die Gemeinde hinter dem Einmündungsbereich einer mit einem Sackgassenschild ausgewiesenen Straße als Durchfahrtssperre aufgestellt. Nur die äußeren beiden Poller waren dabei mit jeweils drei Reflektoren versehen. Weiterlesen…