OLG Karlsruhe: Verkehrssicherungspflicht in einer öffentlichen Tiefgarage

Haftungsrecht
Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht in einer öffentlichen Tiefgarage
BGB §§ 254 Abs. 1, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2, 823 Abs. 1
* 1. Wird ein Rolltor an der Einfahrt einer öffentlichen Tiefgarage zur Hälfte herabgelassen, weil die Garage vorübergehend gesperrt werden soll, entsteht eine Gefahrenquelle, mit der Fahrzeugführer normalerweise nicht rechnen. Wenn ein Fahrzeug beim Einfahren durch das in 1,45 m Höhe befindliche Hindernis (Unterkante des Rolltors) beschädigt wird, ist der Betreiber der Tiefgarage zum Schadensersatz verpflichtet. * Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Keine Erfüllungswirkung durch Überweisung auf ein aufgelöstes Bankkonto

Haftungsrecht

Erfüllung

Keine Erfüllungswirkung durch Überweisung auf ein aufgelöstes Bankkonto

BGB §§ 133, 362 Abs. 1, 667, 681 S. 2, 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2

* 1. Die Überweisung auf ein aufgelöstes Bankkonto lässt die Leistungspflicht des Versicherers nicht entfallen, wenn der VN einer Mitarbeiterin des Versicherers die neue Bankverbindung vorher telefonisch mitgeteilt hat. * Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Unwirksame Beschränkung der Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auf verheiratete Paare

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Unwirksame Beschränkung der Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auf verheiratete Paare
VVG § 192; BGB § 307; SGB V § 27 a
* 1. Die organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit im Sinne der privaten Krankenversicherungsbedingungen (BGH VersR 1987, 278). *
* 2. Eine in den Versicherungsbedingungen statuierte Beschränkung der Kostenerstattung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei organisch bedingter Unfruchtbarkeit allein auf verheiratete VN – mit der Maßgabe, dass ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehegatten verwendet werden dürfen – ist gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, da die Differenzierung zwischen verheirateten und unverheirateten VN willkürlich ist. * Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Private Krankenversicherer dürfen die Kostenerstattung für künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken

Die Kl. ist bei der Bekl. privat krankenversichert. Sie forderte die Erstattung von Maßnahmen zur In-vitro-Befruchtung. Die Kl. kann zwar auf natürlichem Wege schwanger werden, sie leidet jedoch an einer chromosomalen Veränderung aufgrund derer die Wahrscheinlichkeit für eine intakte Schwangerschaft bzw. für ein gesundes Kind bei unter 50 Prozent liegt.

Die Bekl. übernimmt laut ihren Versicherungsbedingungen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung aufgrund von organisch bedingter Sterilität für insgesamt drei Behandlungsversuche bei hinreichender Erfolgsaussicht. Allerdings besteht der Anspruch laut den Versicherungsbedingungen nur, wenn die versicherte Person verheiratet ist und ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

Der Kl. und seine Begleiterin wurden bei einem Ausritt im August 2014 von ihren Pferden abgeworfen und erlitten Verletzungen.

Tatbestand:

Die Bekl. führte ihren Hund aus. Der freilaufende Hund folgte den Pferden des Kl. und seiner Begleiterin. Die Bekl. pfiff zunächst einmal, dann noch mindestens ein weiteres Mal mit der Hundepfeife, um den Hund zur Umkehr zu bewegen. Dies gelang, allerdings gingen die Pferde des Kl. und seiner Begleiterin durch und warfen beide Reiter ab. Weiterlesen…