OLG Koblenz: Nicht jede Treppe benötigt ein Geländer oder einen Handlauf

Ist eine Treppe Bestandteil eines öffentlichen Weges, muss ein Geländer oder ein Handlauf nur angebracht werden, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann.

Ob die zu einem öffentlichen Weg gehörende Treppe verkehrssicher ist, beurteilt sich nicht nach den Vorschriften der Landesbauordnung (LBauO), sondern allein nach dem Maßstab, der allgemein bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Wege und Straßen zugrunde zu legen ist. Danach müssen nur diejenigen Gefahren ausgeräumt werden, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig genug einstellen kann. Das hat der 1. Zivilsenat des OLG Koblenz entschieden, der damit die vorinstanzliche Entscheidung des LG Trier aufgehoben hat. Weiterlesen…

OLG Koblenz: Unangeleinter Hund – Jogger darf effektive Abwehrmaßnahmen ergreifen

Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies hat der 1. Zivilsenat des OLG Koblenz entschieden, der damit das vorinstanzliche Urteil des LG Mainz bestätigt hat. Weiterlesen…

OLG Koblenz: Kein Schadensersatzanspruch bei Sturz im Fitnessstudio auf einem Kreuzfahrtschiff

Haftungsrecht

Verkehrssicherungspflicht

Kein Schadensersatzanspruch bei Sturz im Fitnessstudio auf einem Kreuzfahrtschiff

BGB §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1

* 1. Auf das Erfordernis, sich bei schwerem Seegang vorsichtig zu bewegen und für die eigene Sicherheit Sorge zu tragen, muss der Reisende auf einem Kreuzfahrtschiff nicht gesondert hingewiesen werden. Auch die Nutzung eines Fitnessstudios erfolgt daher auf eigene Gefahr. * Weiterlesen…

OLG Koblenz: Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers (Diesel-Abgasskandal)

Der 1. Zivilsenat des OLG Koblenz hat in seinem ersten Urteil zum sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist.

Die Bekl. ist Vertragshändlerin für Fahrzeuge der Marke Volkswagen. Die Kl. erwarb bei der Bekl. mit Kaufvertrag vom 8.7.2014 einen Neuwagen der Marke VW, Modell Tiguan Sport & Style mit „BlueMotion“-Technik. In dem Fahrzeug ist ein von der Volkswagen AG hergestellter Dieselmotor vom Typ EA 189 verbaut. Das erworbene Fahrzeug bzw. der darin verbaute Motor ist vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffen. Die Kl. erklärte die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung und begehrte die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, sowie Ersatz der aufgewendeten Kfz-Steuer und der geleisteten Beiträge zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Weiterlesen…

OLG Koblenz: Kein Deckungsschutz für planende Tätigkeiten eines Heizungsbauers

Versicherungsvertragsrecht
Betriebshaftpflichtversicherung
Kein Deckungsschutz für planende Tätigkeiten eines Heizungsbauers
VVG § 100
1. Nach den Besonderen Bestimmungen für die Haftpflichtversicherung von Gewerbetreibenden (Zusatzbestimmung für Installateure) soll der Heizungsbauer keinen Deckungsschutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung für planende – mit Ausnahme gelegentlich planender – Tätigkeiten haben, sondern für handwerkliche Fehler.
* 2. Die Ausschlussklausel für die Gewährung von Versicherungsschutz für planende Tätigkeiten, bei denen der VN auf eigene Rechnung ein Werk errichtet, ist inhaltlich nicht der Berufsbildklausel der BBR Arch. nachgebildet, die Schäden aus solchen Tätigkeiten ausschließen soll, die über das Berufsbild des Architekten hinausgehen. *
* 3. Während die Tätigkeit eines Architekten in der Regel auf die Planung beschränkt ist und Planungsfehler des Architekten nach Ausführung eines Bauvorhabens durch Bauunternehmen zu Schäden an den zu errichtenden Gebäuden führen, führt eine fehlerhafte Planung einer Heizung hingegen nur dazu, dass die geschuldete Heizung selbst mangelhaft ist, ohne dass weitere Schäden entstehen. *
OLG Koblenz, Beschluss vom 8.10.2015 (10 U 1221/14)

(abgedr. in VersR 2016, 784)