OLG Hamm: Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines schweren Brandunglücks gegen einen Textildiscounter sind verjährt

Der 9. Zivilsenat des OLG Hamm hält etwaige Schmerzensgeldansprüche von vier pakistanischen Klägern gegen einen Textildiscounter aus B. (Deutschland) – wie bereits das LG Dortmund – für verjährt und hat deshalb ihre Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurückgewiesen. Weiterlesen…