OLG Düsseldorf: Haftung des Versicherungsmaklers für falsche Aussage über den Umfang des Versicherungsschutzes

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler
Haftung des Versicherungsmaklers für falsche Aussage über den Umfang des Versicherungsschutzes
BGB § 280; VVG § 63
* 1. Erklärt ein Versicherungsmakler vor Abschluss einer Patentrechtsschutzversicherung, dass auch die Abwehr von Patentrechtsnichtigkeitsklagen erfasst ist, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist, ist er schadensersatzpflichtig, wenn der VN im Vertrauen auf das Bestehen eines entsprechenden Rechtsschutzes eine Patentverletzungsklage erhoben hat und dann, wie üblich, im Gegenzug im Rahmen einer Patentrechtsnichtigkeitsklage verklagt wird. *
* 2. Dabei kommt es dann nicht darauf an, ob die Abwehr von Patentrechtsnichtigkeitsklagen überhaupt versicherbar ist. *
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2018 (I-4 U 210/17)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 758)