BGH zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt

Tatbestand:

Die Kl. buchte bei der bekl. Reiseveranstalterin für ihren Ehemann, ihre Tochter und sich selbst eine Pauschalreise vom 19.5. bis 1.6.2013 in die Vereinigten Staaten von Amerika.

Vor Reiseantritt beantragte sie für sich und ihre Tochter bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes, die sie im Rechtsstreit als Streithelferin unterstützt, neue Reisepässe, die ausgestellt und übergeben wurden. Weiterlesen…

Bundeskabinett: Größere Transparenz und mehr Rechtssicherheit bei Reisen

Das Bundeskabinett hat am 2. 11. 2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen.
„Der digitale Wandel hat auch den Reisemarkt erfasst: Verbraucher stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihren persönlichen Wünschen selbst zusammen. Anstatt vorab festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen, greifen Verbraucher dabei zunehmend auf das Internet zurück und kombinieren verschiedene Reiseleistungen miteinander. Oft herrscht dann aber Unsicherheit wie weit der rechtliche Schutz im Ernstfall greift. Auch die Anbieter sind sich in solchen Fällen über ihre Verpflichtungen nicht immer im Klaren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, insoweit für eine größere Transparenz und mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Davon profitieren die Reisenden genauso wie Reiseanbieter.“
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

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