BVerwG: Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren Gericht zulässig

Das Auftreten eines in den Ruhestand versetzten Richters als Rechtsanwalt vor dem Gericht, an dem er zuvor tätig war, begründet die Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange und rechtfertigt es, ihm diese Tätigkeit für eine Übergangszeit zu untersagen. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Weiterlesen…