OLG Köln: Gefahrerhöhung durch Ausscheiden des einzigen Berufspiloten bei einem Anbieter gewerblicher Hubschrauberflüge

Versicherungsvertragsrecht
Luftfahrtversicherung
Gefahrerhöhung durch Ausscheiden des einzigen Berufspiloten bei einem Anbieter gewerblicher Hubschrauberflüge
VVG §§ 23, 26, 117 Abs. 3 S. 2
* 1. Die Überlassung eines Hubschraubers in die Obhut einer als Anbieter gewerblicher Hubschrauberflüge tätigen Firma durch die VN einer kombinierten Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung stellt eine objektive Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 2 VVG dar, weil auf dem von der VN betriebenen Flugplatz nach Kündigung des Berufspiloten kein Pilot mehr beschäftigt war, der über die zur Durchführung gewerblicher Flüge erforderliche Fluglizenz als Berufspilot verfügte. * Weiterlesen…