BGH entscheidet über eine Preisklausel für sogenannte smsTAN
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel „Jede smsTAN kostet 0,10 Euro (unabhängig vom Kontomodell)“ in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist. Weiterlesen…