OLG Karlsruhe: Erste Entscheidung in Klagewelle um Privatabrechnungen der ARCUS Sportklinik in Pforzheim

Die Kl., eine private GmbH, betreibt seit 1995 die „Arcus Sportklinik“ in Pforzheim als Privatklinik. Die Gesellschafter der Kl. errichteten eine weitere GmbH, die am selben Standort unter dem Namen „Arcus Klinik“ seit 2006 ein staatlich gefördertes Krankenhaus für gesetzlich Versicherte (sogenanntes „Plankrankenhaus“) betreibt. Beide Kliniken nutzen teilweise dieselben Räume, technischen Einrichtungen und dasselbe Personal. Sie teilen sich Empfangsbereich, Internetauftritt und Telefonnummer. Weiterlesen…

OLG Köln: Einheitlicher Krankenhausvertrag bei Privatklinik mit dort betriebener „Gemeinschaftspraxis“

Haftungsrecht
Einheitlicher Krankenhausvertrag bei Privatklinik mit dort betriebener
„Gemeinschaftspraxis“
BGB §§ 31, 249, 253, 278, 280, 305 c, 611, 823, 831
* 1. Die vom Regelfall abweichende Trennung zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und ärztlichen Leistungen muss dem Patienten gegenüber deutlich gemacht werden. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Gesellschafter und Geschäftsführer der die Privatklinik betreibenden GmbH dort eine Gemeinschaftspraxis betreiben. Wird der Charakter der Klinik als Belegklinik nicht deutlich, kommt ein einheitlicher Krankenhausvertrag (gegebenenfalls mit Arztzusatzvertrag) mit dem Träger der Klinik zustande. * Weiterlesen…