Prof. Dr. Christian Armbrüster, Haftungs- und Versicherungsfragen bei Sachschäden durch gewalttätige Ausschreitungen

Die Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg lenken den Blick auf die Frage, wer für die durch derartige Randale verursachten Sachschäden aufzukommen hat. Für solche sogenannten Tumultschäden ist ein unübersichtliches Gesamtgeschehen mit einer Vielzahl anonymer Gewalthandlungen innerhalb eines engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs kennzeichnend. Inwieweit die dabei entstandenen Sachschäden zu ersetzen sind, hängt nicht zuletzt davon ab, ob solche Ausschreitungen bereits das Ausmaß von „inneren Unruhen“ erreicht haben. Weiterlesen…