Joachim Cornelius-Winkler, Rechtsschutzfall, Vorerstreckungsklausel, Bedingungsänderungen und kein Ende?

Eine Erwiderung auf Schaltke VersR 2018, 1041

Schaltke konnte wegen des Erscheinungsdatums in seinem kürzlich in dieser Zeitschrift erschienenen Aufsatz noch nicht auf die Entscheidung des BGH vom 4. 7. 2018 eingehen, mit welcher der BGH die sogenannte „Vorerstreckungsklausel“ des § 4 Abs. 3 a ARB 94 ff. wegen Intransparenz für unwirksam erklärte, nachdem schon länger in der Literatur, aber zuletzt auch vom OLG Köln Zweifel an der Transparenz der Klausel geäußert worden waren. Weiterlesen…