LSG Niedersachsen-Bremen: Tod des Vaters 33 Jahre verschwiegen – Tochter muss Unfallrente zurückzahlen

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine generalbevollmächtigte Tochter für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos als Verfügende haftbar ist.

Tatbestand:

In dem zugrunde liegenden Fall bezog ihr Vater (*1922–†1975) eine Verletztenrente vom Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover (GUV) für einen Baustellenunfall aus dem Jahr 1962. Die Rente von zuletzt ~510 Euro/Monat wurde stets auf ein Postsparbuch der Mutter (*1921) überwiesen. Erst als diese im betreuten Wohnen untergebracht wurde und die Tochter dem GUV ihre Generalvollmacht vorlegte, wurde der Tod des Vaters bekannt. Weiterlesen…