Das Streben nach höherer Rente durch Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten ist kein Rechtsmissbrauch

Behörden und Instanzgerichte greifen gelegentlich daneben

Die gerade 63 Jahre alt gewordene schwerbeschädigte Klägerin strebte in die Rente. Sie erkundigte sich im Januar 2014 bei der Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Rentenhöhe, die unter Berücksichtigung „fiktiver Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt“ gem. § 262 SGB VI monatlich 922,84 € betragen sollte. Am 30.4.2014 erhielt die Klägerin bei einem persönlichen Beratungstermin vom Rentenversicherungsträger die als unverbindlich bezeichnete Auskunft, bei Rentenbeginn am 1.7.2014 betrage die Rente 934,79 €. Weil die Klägerin noch in den „Genuss des Weihnachtsgeldes“ kommen wollte, beantragte sie am 15.7.2014 die Rente ab 1.12.2014. Im Rentenbescheid wurde die Rente mit 886,96 € festgesetzt. Die geringere Rente beruht darauf, dass die Klägerin durch die für wenige Monate fortgesetzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit einige „Entgeltpunkte“ hinzuerworben hatte, so dass die erarbeiteten Entgeltpunkte gerade die Grenze überschritten, bis zu der ihr die oben genannten „fiktiven Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt“ hätten gewährt werden können. All dies wurde vom Sozialgericht rechtskräftig festgestellt. Die anschließende Klage, mit der die Klägerin vor dem OLG Koblenz (Urt. v. 6.2.2020 – 1 U 1272/19, aufgehoben durch BGH v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043) Amtshaftungsansprüche auf Zahlung der monatlichen Differenz von 45,41 € geltend gemacht hat, wurde in den Vorinstanzen abgewiesen. Weiterlesen…

SG Münster: Unfallbedingt bezogene Erwerbsminderungsrente bleibt auch nach Abfindungsvergleich gekürzt

Bezieht ein Bürger nach einem Verkehrsunfall eine Rente wegen Erwerbsminderung, so ist diese Rente für jeden Monat der Inanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu kürzen. Das gilt auch dann, wenn die Rentenversicherung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine Vereinbarung über die finanziellen Unfallfolgen abschließt. Dies hat das SG Münster entschieden. Weiterlesen…

LSG Stuttgart: – Schwarzarbeit und Sozialversicherung – Rentenversicherung darf Beitragsnachforderung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen

Im Rahmen einer Betriebsprüfung darf sich die Rentenversicherung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen, die dieser im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnen hat und braucht nicht selbst eine weitere eigene Betriebsprüfung durchzuführen, hat das LSG entschieden. Weiterlesen…

BGH: Anpassung einer Rentenversicherung mit Hinterbliebenenabsicherung wegen Änderung der Geschäftsgrundlage durch LPartG

Versicherungsvertragsrecht

Rentenversicherung

Anpassung einer Rentenversicherung mit Hinterbliebenenabsicherung wegen Änderung der Geschäftsgrundlage durch LPartG

BGB § 313 Abs. 1

* Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung die Versorgung von Hinterbliebenen in Form von Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der VN eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des LPartG vom 16. 2. 2001 begründet hat. * Weiterlesen…