AG München: Keine Entschädigung für verpassten Rückflug
Das AG München wies am 5.10.2018 die Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Zahlung von 1622,97 Euro als Schadensersatz für den am 5.1.2018 in H. (Ägypten) verpassten Rückflug ab.
Das AG München wies am 5.10.2018 die Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Zahlung von 1622,97 Euro als Schadensersatz für den am 5.1.2018 in H. (Ägypten) verpassten Rückflug ab.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.