Prof. Dr. Lena Rudkowski , Aktuelle Herausforderungen für die Rückrufkostenhaftpflichtversicherung

Die Zahl der Produktrückrufe steigt seit mehreren Jahren an. Die wirtschaftlichen Folgen einer „Rückrufaktion“ hat zuletzt der Fall „Takata“ eindrucksvoll vor Augen geführt. Er macht beispielhaft deutlich, dass für den Hersteller eines fehlerhaften Produkts ebenso wie für den Zulieferer eines fehlerhaften Produktteils eine Rückrufkostenhaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung sein kann. Die Versicherung deckt die Regressansprüche gegen den Hersteller des fehlerhaften Produkts oder Produktteils, die einem Dritten aufgrund eines von ihm zur Vermeidung von Personenschäden durchgeführten Rückrufs entstehen (sogenannte Fremdrückruf). Daneben kann auch der vom VN selbst durchgeführte Rückruf (Eigenrückruf) vom Versicherungsschutz umfasst sein. Weiterlesen…