BGH: Kein Anscheinsbeweis zulasten eines rückwärts ausparkenden Kfz bei möglichem Stillstand vor der Kollision
Straßenverkehr
Anscheinsbeweis
Kein Anscheinsbeweis zulasten eines rückwärts ausparkenden Kfz bei möglichem Stillstand vor der Kollision
StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5
* 1. Steht fest, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, der Rückwärtsfahrende zum Kollisionszeitpunkt selbst also noch nicht stand, so spricht auch bei Parkplatzunfällen ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende seiner Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO in Verbindung mit der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO nicht nachgekommen ist und den Unfall dadurch (mit)verursacht hat. * Weiterlesen…