LG Köln: Entscheidung des Monats: Schadensersatz wegen Sachbeschädigung am „falschen“ Pkw

Über manche Entscheidung sollte man bekanntlich eine Nacht schlafen. Das hätte wohl auch der Bekl. eines jüngst vom LG entschiedenen Zivilverfahrens besser getan. Denn er traf eines Nachts eine für ihn recht kostspielige spontane Entscheidung.

Tatbestand:

Als der Bekl. in der Nacht des 11.1.2015 gegen 2.00 Uhr alkoholisiert durch P. ging, war er sich seiner Sache sicher. Er erkannte das vermeintliche Fahrzeug der Lebensgefährtin seines Vaters, der von der Mutter getrennt lebte. Da sich die Familiensituation für ihn insgesamt als problematisch darstellte, entschloss er sich, das Fahrzeug zu beschädigen. Mit einem Schlüssel zerkratzte er dessen Lack.

Allerdings wurde er nicht nur bei seiner Tat von einer Zeugin beobachtet, es stellte sich auch heraus, dass es sich gar nicht um das Fahrzeug der Lebensgefährtin des Vaters handelte. Die tatsächliche Eigentümerin des Fahrzeugs, die nicht zum Familienkreis zählte, ließ ihren Schaden begutachten und verlangte dann nicht weniger als 6000 Euro für die Beseitigung von Lackkratzern sowie Gutachterkosten und Auslagen. Weiterlesen…