BGH: „Schlemmerblock“ – Vertragsstrafe für Gastwirt?

Der VII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass in AGB des Herausgebers des Gutscheinheftes „Schlemmerblock“ eine Vertragsstrafe von 2500 Euro für jeden vorsätzlichen Vertragsverstoß des Gastwirts nicht wirksam vereinbart werden kann.

Sachverhalt:

Die Kl. ist Herausgeberin des Gutscheinheftes „Schlemmerblock“. Sie bietet Gastwirten aus der Region an, darin zweiseitige Anzeigen zu veröffentlichen. Die Gastwirte verpflichten sich im Gegenzug dazu, den Erwerbern eines „Schlemmerblocks“ bei Vorlage der mit den Anzeigen verbundenen Gutscheine und Abnahme von zwei Hauptgerichten das günstigere Hauptgericht kostenlos zu gewähren. Weiterlesen…