Lüttringhaus/Korch, Schmerzensgeldbemessung

Zur Frage der „richtigen“ Bemessung von Schmerzensgeldern ist bereits viel Tinte vergossen worden. Dabei hat der BGH schon vor bald 70 Jahren seine Linie festgelegt und jüngst durch eine Entscheidung seiner Vereinigten Großen Senate bekräftigt. Weiterlesen…

BGH: Wirtschaftliche Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden

Haftungsrecht
Schmerzensgeld
Wirtschaftliche Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden
BGB § 253
* Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a. F.) können alle Umstände des Falls berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden. *
BGH, Beschluss vom 16. 9. 2016 (VGS 1/16)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 180)