OLG Hamm: Türkischer Brautschmuck: Umgehängt heißt geschenkt

Brautschmuck, der der Ehefrau türkischstämmiger Brautleute bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit umgehängt wird, gilt regelmäßig als Geschenk für die Braut. Veräußert der Ehemann diesen Schmuck ohne Zustimmung der Ehefrau, kann er ihr gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Das hat der 4. Senat für Familiensachen des OLG Hamm am 25. 4. 2016 beschlossen und den Ehemann unter Versagung von Verfahrenskostenhilfe auf die Erfolglosigkeit seiner Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 4. 2. 2016 (87 F 33/13) hingewiesen. Diese Beschwerde hat der Ehemann sodann zurückgenommen. Weiterlesen…