OLG Karlsruhe: Schadensersatzanspruch bei unterlassenem Hinweis der behandelnden Ärzte auf das Risiko einer schweren Behinderung, wenn erwiesen ist, dass die Mutter die Schwangerschaft abgebrochen hätte

Schadensersatzanspruch bei unterlassenem Hinweis der behandelnden Ärzte auf das Risiko einer schweren Behinderung, wenn erwiesen ist, dass die Mutter die Schwangerschaft abgebrochen hätte und dies gem. § 218a StGB gerechtfertigt gewesen wäre

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