BAG: Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit – Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung

Das BAG hatte über die Klage eines Schwerbehinderten auf Schadensersatz aus dem AGG wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses zu entscheiden.

Tatbestand:

Der Kl., der seit Dezember 2011 mit einem Grad der Behinderung von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, war bei der Bekl., die einen Express-Versand und Transport-Service betreibt, in deren Station in K. als Kurier mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 27,5 h beschäftigt.

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