OLG Oldenburg bestätigt LG Osnabrück zur „Abgasaffäre“ – keine Ansprüche bei Kauf im Herbst 2017

Der 13. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat in einem aktuellen Verfahren die Rechtsauffassung der 2. Zivilkammer des LG Osnabrück bestätigt: Jedenfalls beim Kauf eines von der „Abgasaffäre“ betroffenen Fahrzeugs im Herbst 2017, nach Aufspielen des sogenannten Software-Updates, stehen dem Käufer keine Ansprüche mehr gegen den Fahrzeughersteller zu. Weiterlesen…