OLG Nürnberg: Besucher können im Schwimmbad keine „Rundum“-Kontrolle erwarten
Der 4. Zivilsenat des OLG Nürnberg hat die Berufung eines Kl. zurückgewiesen, welcher nach einem Unfall, den er nach seinem Vortrag im Sprungbecken des W.-Bads durch das Verhalten eines Springers erlitten hatte, Schadensersatz von der Stadt Nürnberg verlangte. Von der Bekl. könne nicht verlangt werden, dass diese jeden einzelnen Springer ständig beaufsichtige und jeden einzelnen Sprung gesondert freigebe. Weiterlesen…