AG Frankfurt/M.: Keine Zahlung der Reiserücktrittskostenversicherung bei vorhersehbarer Lungentransplantation

Das AG Frankfurt/M. hat entschieden, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht zahlen muss, wenn eine versicherte Person aufgrund einer Lungentransplantation, die im Zuge einer ihr bekannten Vorerkrankung durchzuführen war, eine geplante Reise nicht antreten kann.

Hintergrund war eine gebuchte Reise einer Familie von München nach Hurghada im Zeitraum 25.6. bis 1.7.2017. Die Tochter des Kl. litt an Mukoviszidose und war bereits seit dem Jahr 2015 zu einer Lungentransplantation gemeldet. Weiterlesen…

AG München: Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen

Tatbestand:

Der Kläger aus Zwickau hatte bei einem Versicherer einen Reiserücktrittsversicherungsvertrag abgeschlossen. Die im Rahmen des Vertrags mitversicherte minderjährige Tochter des Klägers, L., hatte sich für das parlamentarische einjährige Patenschafts-Programm 2016/2017 beworben, jedoch zunächst am 19.11.2015 eine Absage erhalten. Nach Erhalt dieser Absage buchte der Kläger u.a. auch für seine Tochter für den 23.9.2016 einen Flug von D. (Deutschland) nach S. (USA) und einen Rückflug für den 9.10.2016 von S. nach D. Mit Schreiben vom 10.2.2016 wurde ihm dann aber mitgeteilt, dass die Tochter nunmehr doch an dem Patenschafts-Programm mit Beginn am 11.8.2016, also zeitlich vor den gebuchten Flügen, teilnehmen könne. Nunmehr mussten die Flüge  für die Tochter storniert werden. Der Kläger stellte der beklagten Versicherung die Stornierungskosten in Höhe von 887,62 Euro in Rechnung. Diese weigerte sich zu zahlen. Weiterlesen…

BGH: Versicherungsschutz bei Stornierung des Aufenthalts in einer Ferienwohnung

Versicherungsvertragsrecht

Reiserücktrittskostenversicherung

Versicherungsschutz bei Stornierung des Aufenthalts in einer Ferienwohnung

BGB § 305 c Abs. 2

1. Der in einer Klausel einer Reiserücktrittskostenversicherung verwendete Begriff „Mietleistungen“ ist grundsätzlich so zu verstehen ist, dass er nur Nutzungsüberlassungen aufgrund eines Mietvertrags i. S. d. §§ 535 ff. BGB erfasst. Weiterlesen…