OLG Oldenburg: Gebrauchtwagenkauf – falscher Tachostand

Leider kommt es bei Gebrauchtwagenkäufen immer wieder vor, dass der Tachostand nicht der tatsächlichen Laufleistung entspricht. Über die Frage, welche Rechte einem Käufer dann zustehen, hatte jetzt der 1. Senat des OLG Oldenburg zu entscheiden.

Tatbestand:

Ein Mann hatte im September 2015 einen gebrauchten Mercedes für 8000 Euro gekauft. Nach kurzer Zeit wollte er den Wagen wegen eines angeblich falschen Tachostands zurückgeben. Der Verkäufer verweigerte die Rücknahme. Die Parteien zogen vor Gericht. Weiterlesen…