OLG Hamm klärt die Haftung – Müllfahrzeug beschädigt Tankstellenpreismast

Der Fahrer eines Müllfahrzeugs fährt gegen den Preismast einer Tankstelle – Betriebsgefahr, kein Verschulden. Dann entfernt der Fahrer das Müllfahrzeug vom beschädigten Masten, der nach dem untauglichen Rettungsversuch eines Dritten später umstürzt – schuldhaft mit erhöhter Haftungsquote. Diese Rechtslage hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 24.1.2017 festgestellt und der geschädigten Tankstellenbetreiberin – in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Münster – anteiligen Schadensersatz in Höhe von ca. 5.200 Euro zugesprochen. Weiterlesen…