OLG Stuttgart: Erfolglose Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Sturzes von einer Bierbank

Der 13. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 16.3.2017 die Klage einer Festzeltbesucherin gegen einen anderen Festzeltbesucher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Sturz von einer Bierbank auf dem Cannstatter Wasen auch in zweiter Instanz abgewiesen. In seiner Begründung hat der Senat u.a. das Tanzen auf einer Bierbank als übliches Verhalten in einem Festzelt angesehen, das für sich genommen nicht vorwerfbar ist. Weiterlesen…