OLG Frankfurt/M.: Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

Das OLG Frankfurt/M. (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss klargestellt, dass der Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes nicht für die Folgen eines Tanzunfalls haftet.

Tatbestand:

Die Kl. und der Bekl. sind miteinander bekannt und befanden sich gemeinsam auf einer Geburtstagsfeier. Die Kl. tanzte kurz nach Mitternacht allein auf der Tanzfläche, als der Bekl. sie an ihren Händen ergriff und zum gemeinsamen Paartanz aufforderte. Die Kl. äußerte, dass sie nicht tanzen könne und „das Ganze zu schnell für sie“ sei. Der Bekl. hielt sie weiter an ihren Händen fest; er begann sie zu führen und zu drehen. Als der Bekl. die Kl. bei einer schwungvollen Drehbewegung losließ, wohl um selbst eine Drehung auszuführen, verlor die Kl. das Gleichgewicht und stürzte auf den Boden. Hierbei verletzte sie sich erheblich. Weiterlesen…