SG Düsseldorf: Tattoo-Entfernung im Ausnahmefall von Krankenkasse zu zahlen

Eine 30-jährige Düsseldorferin hatte mit ihrer Klage auf Kostenübernahme für die Entfernung ihrer Tätowierung gegen eine gesetzliche Krankenkasse Erfolg.

Tatbestand:

Die Klägerin war Opfer eines als „die heiligen Zwei“ bekannten Täterduos und wurde von diesen zur Prostitution gezwungen. Während dieser Zeit wurde der Klägerin unter dem Vorwand der Verbundenheit zu den Tätern am Hals eine Tätowierung mit den Initialen der Vornamen beider Täter und der Abkürzung DH2 für „die heiligen Zwei“ gestochen. Nach der Befreiung von der Zwangsprostitution durch die Polizei beantragte die Klägerin die Übernahme der Kosten für die Entfernung der Tätowierung. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Die Entfernung einer Tätowierung sei keine Krankenbehandlung. Weiterlesen…