BGH: Wohnungsinhaber muss volljährige Besucher oder Gäste nicht über Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen aufklären

Haftungsrecht
Internet
Wohnungsinhaber muss volljährige Besucher oder Gäste nicht über Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen aufklären
UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
* Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung ist der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Mitglieder seiner Wohngemeinschaft oder seine volljährigen Besucher und Gäste, denen er das Passwort für seinen Internetanschluss zur Verfügung stellt, über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen aufzuklären und ihnen die rechtswidrige Nutzung entsprechender Programme zu untersagen. *
BGH, Urteil vom 12. 5. 2016 (I ZR 86/15, LG Hamburg)

(Das vollständige Urteil ist abgedr. in VersR 2017, 47)