SG Berlin: Mutter muss neuartige Videotherapie für ihr Baby selbst bezahlen – Krankenkasse übernimmt Kosten nur für anerkannte Behandlungsmethoden

Die Techniker Krankenkasse ist nicht verpflichtet, der Mutter eines Säuglings die Behandlungskosten von 4360 Euro für eine telemedizinische Therapie zur Entwöhnung von der Ernährung durch eine Sonde zu erstatten. Ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht, weil es sich um eine neuartige Behandlungsmethode handelt, die vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht geprüft und anerkannt worden ist. Weiterlesen…

Wirtschaftsministerium: Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft voranbringen und Hemmnisse abbauen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft vorgelegt. Weiterlesen…