Prof. Dr. Stefan Thomas, Haftungs- und Versicherungsrecht bei Kartellverstößen

Das Kartellrecht wird zurzeit von zwei Entwicklungslinien geprägt, die zu spezifischen haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgefragen führen. Dies ist zum einen eine Verschärfung der Sanktionsinstrumente. Hierzu gehört die Geltendmachung von Kartellschäden. Dazu gehört ferner und vor allem aber eine Verschärfung des Kartellbußgeldrechts. Unternehmensbezogene Geldbußen können bis zur Höhe von 10 % des Konzernumsatzes verhängt werden. Nach geltendem deutschem Recht bezieht sich die Bußgeldpflicht noch auf diejenige juristische Person, deren Management gehandelt hat. Durch die 9. GWB-Novelle soll künftig analog zu den Grundsätzen, die die EU-Kommission im Rahmen der Verordnung 1/2003 praktiziert, eine bußgeldrechtliche Konzernhaftung gelten. Weiterlesen…