Dr. Timo Car, Rentenkürzungsschaden: Karlsruhe und Kassel locuta, causa non finita

Mit dem Begriff „Rentenkürzungsschaden“ bezeichnet nunmehr auch das BSG nach dem BGH gleichermaßen die wirtschaftliche Einbuße, welche der Geschädigte eines fremdverursachten Schadensfalls aufgrund der schadensfallbedingten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erleiden kann. Weiterlesen…