OLG Stuttgart: Berufung des Versicherers auf Entreicherung bei Totalverlust der Prämiensparanteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Lebensversicherung
Berufung des Versicherers auf Entreicherung bei Totalverlust der Prämiensparanteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung
VVG a. F. § 5 a; BGB §§ 812, 818 Abs. 3
* Bei der Rückabwicklung von nach dem Policenmodell geschlossenen, aber wirksam widerrufenen Verträgen über eine fondsgebundene Lebensversicherung steht das europarechtliche Effektivitätsgebot im Fall eines erheblichen und nicht nur geringen Verlustes oder auch im Fall eines Totalverlustes der Sparanteile der Prämien einer Berufung des Versicherers auf die sich nach nationalem Recht ergebende Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) nicht entgegen. *
OLG Stuttgart, Urteil vom 22. 5. 2017 (7 U 34/17)
– nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1132)