Dr. Winfried Schnepp und Dr. Aline Icha-Spratte, Relevanz der Unabhängigkeit des Prämientreuhänders bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung, insbesondere bei Verpflichtung des Treuhänders zur Überprüfung der Erstkalkulation

Welche Bedeutung der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit des Prämientreuhänders in der privaten Krankenversicherung im Rahmen von Prämienanpassungen zukommt, ist seit einiger Zeit umstritten. Der Aufsatz von Dr. Winfried Schnepp und Dr. Aline Icha-Spratte soll dieses Thema zum einen generell, zum anderen aber unter dem besonderen Aspekt untersuchen, dass sich der Treuhänder gegenüber dem Versicherer verpflichtet hat, nicht nur Prämienpassungen, sondern auch die Erstkalkulation des Versicherers bei neuen Tarifen zu überprüfen.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2018, 1221)

Prof. Dr. Gregor Thüsing und Melanie Jänsch, Rahmenbedingungen effektiver Interessenwahrnehmung durch den Treuhänder in der Krankenversicherung

Im Zuge einer auf europäischen Vorgaben beruhenden Deregulierung des Versicherungsaufsichtsrechts wurde 1994 das Institut des unabhängigen Treuhänders geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien vom 21.7.1994 ist eine Prämiengenehmigung durch die Aufsichtsbehörde nicht mehr zulässig. Um dem Versicherer aber kein einseitiges Vertragsänderungsrecht ohne Schutzmechanismus für die VN einzuräumen, bedarf die Prämienanpassung nunmehr gem. § 203 Abs. 2 S. 1 und 4 VVG i.V.m. § 155 VAG der Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“. Weiterlesen…

Prof. Dr. Domenik Henning Wendt, Zur Unabhängigkeit des Treuhänders in der privaten Krankenversicherung

Die Diskussion um die Anforderungen an die Unabhängigkeit des Prämientreuhänders in der privaten Krankenversicherung schlägt derzeit hohe Wellen. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des AG Potsdam vom 18. 10. 2016. Weiterlesen…

Prof. Dr. Wolfgang Voit, Der Treuhänder bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der Krankenversicherungsvertrag ist ein Vertrag, der sehr häufig auf eine lange Laufzeit angelegt ist. Dabei ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers in der Regel ausgeschlossen: Kann die Versicherung den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ganz oder zum Teil ersetzen, schließt § 206 Abs. 1 S. 2 VVG die ordentliche Kündigung des Krankheitskosten-, des Krankentagegeld- und des Pflegeversicherungsvertrags aus; Weiterlesen…