Mathias Dumbs, Dogmatik und Geschichte des Entschädigungsverfahrens für NATO-Truppenschäden

Das NATO-Truppenschädenrecht enthält Sonderregeln für Schäden, die ausländische NATO-Truppen in Deutschland verursachen oder erleiden. Es mag auf manche wie ein Fremdkörper im deutschen Haftungsrecht wirken. Manche seiner Regelungen haben jedoch historische Wurzeln, die teilweise bis zum Ersten Weltkrieg zurückreichen. Sie beruhen somit auf einer langen und leidvollen Geschichte. Zum besseren Verständnis des heutigen Rechts geht der Verfasser auf die Herkunft wichtiger Bestimmungen näher ein.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 138)