OLG Karlsruhe: Kein Schadensersatz und Schmerzensgeld von deutschem Zertifizierer und französischer Versicherung wegen fehlerhafter Brustimplantate des französischen Herstellers PIP
Die Kl. nimmt den mit der europarechtlichen Zertifizierung der Herstellerfirma betrauten TÜV Rheinland sowie die französische Versicherung des mittlerweile liquidierten französischen Brustimplantatherstellers PIP auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
Tatbestand:
Der TÜV Rheinland führte seit 1997 bis 2010 bei der Fa. PIP angekündigte Zertifizierungsaudits durch und erteilte ein CE- Kennzeichen. Bei diesen Audits wurde auftragsgemäß das Qualitätssicherungssystem der Firma PIP, nicht aber die Produkte selbst geprüft. Bei der Firma PIP kam es zur Verwendung von nicht zugelassenen Silikon-Brustimplantaten.