BGH: Beseitigungsanspruch einer Verbraucherzentrale gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB
Haftungsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beseitigungsanspruch einer Verbraucherzentrale gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB
UKlaG §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 5; UWG §§ 3 Abs. 1, 3 a, 8 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2
* 1. Die Bestimmung des § 1 UKlaG gewährt den gem. § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen gegen den Verwender von gem. §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen AGB keinen Beseitigungsanspruch. Da die Vorschriften über die Kontrolle unwirksamer AGB gem. § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar sind, kann sich ein Beseitigungsanspruch für eine Verbraucherzentrale als qualifizierte Einrichtung i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG jedoch aus § 3 a UWG i. V. m. § 8 Abs. 1 S. 1 UWG ergeben. * Weiterlesen…