Dr. Wolfram Desch und Uli Schmidt, Haftung von Steuerberatern für Insolvenzverschleppungsschäden

(Steuer-)Berater stehen vermehrt im Blickfeld von Insolvenzverwaltern, die Schadensersatzansprüche der Gesellschaft wegen fehlerhafter oder unterlassener Beratung im Zusammenhang mit der Insolvenzreife prüfen. Mit seinem Urteil vom 14. 6. 2012 (VersR 2013, 509) öffnete der BGH darüber hinaus die Tür für Regressansprüche von Geschäftsführern und Vorständen gegen (Steuer-)Berater, die ihrerseits vom Insolvenzverwalter wegen verbotener Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife in Anspruch genommen wurden. Er stellte fest, dass die Geschäftsleiter nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in den Schutzbereich des Vertrags zwischen Gesellschaft und Steuerberater miteinbezogen sind. Weiterlesen…