Prof. Dr. Gregor Thüsing und Melanie Jänsch, Rahmenbedingungen effektiver Interessenwahrnehmung durch den Treuhänder in der Krankenversicherung

Im Zuge einer auf europäischen Vorgaben beruhenden Deregulierung des Versicherungsaufsichtsrechts wurde 1994 das Institut des unabhängigen Treuhänders geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien vom 21.7.1994 ist eine Prämiengenehmigung durch die Aufsichtsbehörde nicht mehr zulässig. Um dem Versicherer aber kein einseitiges Vertragsänderungsrecht ohne Schutzmechanismus für die VN einzuräumen, bedarf die Prämienanpassung nunmehr gem. § 203 Abs. 2 S. 1 und 4 VVG i.V.m. § 155 VAG der Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“. Weiterlesen…

Prof. Dr. Wolfgang Voit, Der Treuhänder bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der Krankenversicherungsvertrag ist ein Vertrag, der sehr häufig auf eine lange Laufzeit angelegt ist. Dabei ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers in der Regel ausgeschlossen: Kann die Versicherung den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ganz oder zum Teil ersetzen, schließt § 206 Abs. 1 S. 2 VVG die ordentliche Kündigung des Krankheitskosten-, des Krankentagegeld- und des Pflegeversicherungsvertrags aus; Weiterlesen…