BAG: Hinterbliebenenversorgung – unangemessene Benachteiligung bei Mindestehedauer

Eine in AGB enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, benachteiligt den unmittelbar Versorgungsberechtigten unangemessen und ist daher nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Weiterlesen…