LSG Niedersachsen-Bremen: Tod des Vaters 33 Jahre verschwiegen – Tochter muss Unfallrente zurückzahlen

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine generalbevollmächtigte Tochter für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos als Verfügende haftbar ist.

Tatbestand:

In dem zugrunde liegenden Fall bezog ihr Vater (*1922–†1975) eine Verletztenrente vom Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover (GUV) für einen Baustellenunfall aus dem Jahr 1962. Die Rente von zuletzt ~510 Euro/Monat wurde stets auf ein Postsparbuch der Mutter (*1921) überwiesen. Erst als diese im betreuten Wohnen untergebracht wurde und die Tochter dem GUV ihre Generalvollmacht vorlegte, wurde der Tod des Vaters bekannt. Weiterlesen…

Dr. Ulrich Knappmann, Die Leistungsversprechen der AUB 14

Die Neufassung der AUB 14 hat in Nr. 2 einen gegenüber den Vorbedingungen neuen Katalog möglicher Leistungen, die jeweils vereinbart werden müssen. Es entfällt das Genesungsgeld (bisher Nr. 2.5 AUB 10). Zu den bisher üblichen Leistungsarten kommen die Möglichkeiten hinzu, eine Unfallrente (Nr. 2.2), den Ersatz der Kosten für kosmetische Operationen (Nr. 2.7) und den der Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze (Nr. 2.8) zu vereinbaren. Diese Leistungen konnten bisher nur durch die Vereinbarung von Sonderbedingungen einbezogen werden.

Dr. Ulrich Knappmann stellt in seinem Beitrag diese neuen Leistungen der Unfallversicherung vor.

(abgedr. in VersR 2017, 72)